Ghostwriter und weitere Urheberrechtsfragen – HDJ33 3/3

Wie kommst du ganz einfach an eigene Texte, obwohl du keine Zeit zum Schreiben hast?

Statt dich zu lange von fehlenden Artikeln abhalten zu lassen, kannst du Autoren als Dienstleister beauftragen. Wir sprechen über unsere Erfahrungen mit Ghostwritern.

Unserer Meinung nach, sind Auftrags-Texter ein sehr einfacher Weg aus der Misere keine Zeit zu haben, weil du dich um dein DJ-Geschäft kümmern willst. Vielleicht hast du sogar einen Hauptjob, der viel Zeit beansprucht.

Thorsten erzählt von seinen Erfahrungen mit Auftrags-Schriftstellern. Gute Autoren findest du zum Beispiel auf diesen Plattformen:

  • Content.de
    Darüber lässt Thorsten zurzeit die meisten Entwurfstexte schreiben. Der Preis für einen Artikel in akzeptabler Qualität beträgt ungefähr 3,5 Cent pro Wort.
  • Textbroker.de
    Die Qualität der Autoren ist ungefähr vergleichbar mit Content.de, jedoch ist es schwieriger gute Autoren zu finden. Die Preise sind ebenfalls vergleichbar.
  • Fiverr.com
    Auf der Mini-Jobbörse Fiverr wird jeder Job für 5 US-Dollar  erledigt. Thorsten fand dort einen Radio-Profi, der die englische Moderation für den Houseschuh Podcast geschrieben hat. Mehr dazu liest in seinem Blogpost „Wer hilft dir für 5 Dollar„.
  • Upwork.com
    Bei Upwork findest du Freelancer für jede Aufgabe. Thorsten lässt die englischen Twitter-Texte des Houseschuh Podcasts darüber schreiben.
  • Texterjobboerse.de
    Auf dieser Plattform kannst du kostenlos Stellenangebote ausschreiben, es wird keine Vermittlungsprovision berechnet. Die Bewerber und ihre Arbeitsqualität musst du jedoch selbst bewerten. Thorsten hat damit super Erfahrungen gemacht, anderen Autoren musste er im ersten Monat wieder kündigen. Mit einer Autorin arbeitet Thorsten bereits seit über einem Jahr zusammen.
  • Privat über Kleinanzeigen oder Studentenjobs

Wie beschreibst du, was du möchtest?

Als Text-Auftraggeber wirst du merken, dass es gar nicht so einfach ist einer anderen Person zu erklären, wie du dir den fertigen Text vorstellst.

Plane etwas Lehrgeld ein, weil du bei den ersten Textaufträgen bestimmt einige paar Nieten aussortieren musst. Nicht jeder Artikel wird auf Anhieb so aussehen, wie du es dir vorstellst.

Mit der Zeit wirst du jedoch lernen, wie du deine Wünschen deinen Autoren mitteilen musst, um bessere Ergebnisse zu bekommen. Ungefähr ab dem fünften Artikel ist der Zeitgewinn größer als einen Text selbst zu schreiben.

Trotzdem formuliere ich jeden Artikel noch einmal mit meinem eigenen Schreibstil um. Sobald ich über einen Satz stolpere, stelle ich die Worte um oder feile an den Formulierungen.

Das geht sehr viel schneller als mir 500 Worte selbst aus den Rippen zu leiern oder mir Gedanken über die ideale Textstruktur zu machen. Ein fremder Text ist schneller in einen eigenen Artikel umgeschrieben, als selbst eine DIN-A4-Seite auszuformulieren.

Total Buyout Formulierung

Als Auftraggeber kommst du erneut mit dem Urheberrecht in Kontakt. Erinnerst du dich noch an die erste Podcastfolge zum Urheberrecht? Dort erklärten wir, dass das Urheberrecht aus zwei Teilen besteht. Zum einen das Urheberpersönlichkeitsrecht und den zweiten Teil bilden die Verwertungsrechte an einem Werk.

Ein Autor, der für dich schreibt, wird für immer und ewig das Urheberpersönlichkeitsrecht an diesem Text behalten. Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist unverkäuflich. Als Auftraggeber kannst du nur die Verwertungsrechte erwerben. An dieser Stelle musst du sehr genau aufpassen, was du mit deinem Autor vereinbarst.

Deshalb arbeiten alle großen Texter-Plattformen, die wir weiter oben aufgezählt haben, mit sogenannten Total-Buyout-Formulierungen. Das heißt, dass die Autoren dir sämtliche Verwertungsrechte für jetzt und alle Zukunft an dich abtreten müssen.

Eine Total-Buyout-Regel erkennst du an folgenden Formulierungen:

  • das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht …
  • in körperlicher und unkörperlicher Form …
  • digital und analog, für alle Medien …

Vereinbare unbedingt mit jedem Autor den du privat, über Kleinanzeigen oder Texterjobboerse.de engagierst, wie du die Verwertungsrechte gestalten möchtest.

Thorsten passierte vor einigen Jahren der Fall, dass ein Autor erneut bezahlt werden wollte, als es darum ging frühere Artikel als E-Book zu verkaufen. Es war schlichtweg ein Missverständnis zwischen Auftraggeber und Autor, weil beide von unterschiedlichen Vorstellungen ausgegangen sind.

Vielen Dank für’s Einschalten,
Mike, Thorsten

P.S.: Spielst du den Songtipp „Prinzen – Alles nur geklaut“ bei deinen Partys? Dann schreibe bitte einen kurzen Kommentar, wie das Lied bei deinen Gästen ankommt.

5 Responses to “Ghostwriter und weitere Urheberrechtsfragen – HDJ33 3/3

  • Moin moin ihr Zwei.

    In eurer Hochzeits-DJ-Akademie gibt es viele tolle Anregungen, die auch ich teilweise auf meine Homepage und meine Facebook Seite anwende. Da ihr aber wahrscheinlich sehr viele Zuhörer habt, könnte es ja nun sein, dass durch die Anwendung von euren Tipps Ähnlichkeiten zu euren Seiten, oder unter denen der Zuhörer entstehen.

    Als Beispiel mal die Musik-Seite auf der Homepage. Eine Auflistung von Musikgenres, evtl. mit Beispielen dazu. Dass es da bei mobilen Allround-DJs zu Überschneidungen kommt ist beinahe unvermeidlich.

    Ich hatte dazu eine grobe Idee wie das bei mir aussehen sollte, denn die Idee der Musik-Seite finde ich einfach praktisch. Dann habe ich mir die bei Mike angeschaut, und die sah meiner Vorstellung sehr ähnlich, weswegen ich das erstmal noch nicht auf meiner Seite veröffentlicht habe.

    Ich könnte mir vorstellen, dass sowas öfter passieren könnte, unter denen, die sich eurer Tipps annehmen. Und da frage ich mich dann, wenn ich etwas unwissentlich ähnlich mache wie jemand Anderes, wo fängt da das Kopieren an, und wo hört es auf?

    Viele Grüße und macht weiter so, tolle Arbeit!

    • Hallo Henrik,

      vielen Dank deiner Meinung und des Kommentares.
      Natürlich passiert es, dass hier Ähnlichkeiten zu unseren privaten Seiten entstehen. Doch sieht man immer, wenn jemand etwas selber gemacht hat, dass es auch seine Handschrift oder Optik trägt.
      Auch ich schaue mir regelmäßig andere DJ-Seite an und sehe öfter, dass hier Tipps & Anregungen aus unserem Podcast umgesetzt wurden. das freut mich immer sehr. – Doch auch hier passiert es, sehr selten zwar nur, dass jemand die komplette Seite von mir 1zu1 kopiert, inkl. Text und Struktur. Das find eich dann nicht prickelnd und es wird ein Urheberrechtsfall.
      Viele DJ-Seten ähneln sich, da wir alle nunmal Uns, unsere Technik, unsere Musik und Preise präsentieren müssen. Unterschiede gibt es, da jeder mit andere Technik arbeitet. Musikrichtungen dagegen sind ja schon vordefiniert.

      Gruß Mike

  • Nette Metapher: „Alles nur geklaut“. Spiele ich nicht, wurde auch noch nie gewünscht. Bin seit 35 Jahren Hobby DJ (ca. 300 Veranstaltungen).
    Grüsse DJ-Muctom

  • Hey Mike.

    Danke für die Antwort.

    Dann werde ich meine Musik-Seite mal nach meinen Vorstellungen erstellen. Mir ist da noch eine neue Idee zugeflattert. Ich hoffe, dass ich das so umsetzen kann.

    Mit musikalischen Grüßen,

    Henrik

  • Hallo Mike, hallo Thorsten,
    der Podcast ist inzwischen schon etwas älter. Ich bin aber erst jetzt dazu gekommen, die drei Folgen zu hören. Danke, dass ihr euch an so ein komplexes Thema herangewagt und es so gut aufbereitet habt.
    Ich möchte gerne an Henricks 1. Kommentar und an Mikes Antwort anknüpfen. Ich frage dazu mal ganz konkret: Ab wie vielen übereinstimmenden Worten liegt eine Urheberrechtsverletzung vor? Wann ist der Tatbestand erfüllt? Mike drückt sich in seiner Antwort sehr subjektiv aus. Ideen aus der HDJA dürfen/ sollen umgesetzt werden, aber der beispielhafte Kollege, der im geklauten Text Worte durch Synonyme ersetzt und dadurch ziemlich verändert hat, verhält sich illegal. In der Musikbranche bei vergleichbaren Tatbeständen kloppen sich die Gutachter der Parteien und Richter verschiedener Instanzen widersprechen sich.
    Das Thema der Beweissicherung kam mir ebenfalls zu kurz. Was ist, wenn der Bösling plötzlich behauptet, der Jens hätte von ihm abgeschrieben? Das würde bedeuten, ich muss von jeglicher Publikation, egal ob virtuell oder auf Papier, ein beweissicheres Foto vor deren Veröffentlichung anfertigen. Oder gibt es andere Möglichkeiten?
    Ein paar Tipps zur Prophylaxe fehlten mir ebenfalls. Jemand, der etwas klaut, macht sich eher nicht die Mühe, es fleißig von der Quelle abzuschreiben oder aus dem Browser-Cache herauszusuchen. Gibt es vielleicht HTML-Tags, Scripts oder Tools, die verhindern, dass Texte markiert und über die Zwischenablage kopiert werden können oder die den Download von Bildern erschweren?

    Viele Grüße
    Jens