Stative, Truss, DGUV und Sicherheit mit DJ Marco Maribello HDJ67

Für die Technik bei Veranstaltungen gelten strenge Vorschriften zur Sicherheit.

Gast-DJ Marco Maribello erklärt uns, worauf jeder DJ bei Stativen, Traversen und den DGUV Vorschriften achten muss.

Mit Marco sprechen wir über:

  1. Dreibein-Stative vs. Kurbelstative
  2. DGUV Vorschrift 17
  3. Traversen wie Truss und Stempel
  4. DGUV3 Prüfung für elektrisches Equipment

Dreibein-Stative

Lautsprecher-Boxen und kleine Lichtanlagen stehen meist auf dreibeinigen Stativen. Ein häufiger Fehler ist, dass die Füße nicht komplett ausgeklappt werden. Dadurch können die Stative leichter kippen und umfallen.

Nutze Boxenstative nur, um Lautsprecher zu erhöhen. Befestige dort nicht gleichzeitig Lichteffektgeräte.

Achte bei allen Stativen und Querträgern darauf, dass die Last mittig auf das Stativ wirkt. Durch zentrische Lasten sind Stative stabiler.

Wenn die Beine weit in die Tanzfläche hineinragen oder Gäste darüber stolpern könnten, musst du die Stativbeine entsprechend kennzeichnen. Sehr gut wirken von innen beleuchtete Stativhussen.

Kurbelstative

Traversen wie Alu-Truss-Systeme dürfen nur an vierbeinigen Stativen und Trussaufnehmern montiert werden. Diese Stative müssen nach der DGUV Vorschrift 17 geprüft sein.

Die Abkürzung DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat Unfallverhütungs-Vorschriften veröffentlicht, die auch für den Veranstaltungsbereich gelten.

Zwar gibt es auch dreibeinige Kurbelstative mit einem TÜV-Siegel. Diese darfst du nur als Arbeitshilfe benutzen. Darauf darf im laufenden Betrieb keine Traverse montiert sein.

Verwende auch keine Dekotraversen, um Lichteffekte oder Boxen zu befestigen. Dekotraversen sind nicht für höhere Lasten ausgelegt.

Stempel oder hochkant aufgestellte Truss

Eine hochkant aufgestellte Truss wird auch Stempel genannt. Diese Stempel sehen sehr elegant aus, besonders wenn du darauf einen Moving-Head montierst. Optisch lässt sich der Effekt mit einer Truss-Husse und einer Truss-Beleuchtung auf die Spitze treiben.

Wäre da nicht das Problem, dass diese Stempel leicht kippen, weil der Schwerpunkt ganz oben liegt. Also musst du die Truss auf einer schweren Bodenplatte montieren.

Je nach Höhe des Aufbaus sind zusätzliche Gewichte an der Bodenplatte notwendig. Und da können schnell 130 kg notwendig werden.

Wie du den Kippmoment und den Standmoment eines Stempels richtig berechnest, will Marco bald in einem Video beschreiben.

DGUV3 Prüfung elektrischer Geräte

Jedes Gerät mit einem Stromanschluss muss jährlich geprüft werden.

Dazu gibt es die DGUV Vorschrift 3 und entsprechende Prüfsiegel, die als Aufkleber jedes elektrische Gerät kennzeichnen müssen.

Für jedes Gerät musst du außerdem ein Prüfprotokoll führen. Da bei dieser Prüfung einiges an elektrotechnischem Wissen notwendig ist, dürfen nur Sachverständige und Elektro-Meister die Geräte nach DGUV3 prüfen.

Tipps zum Nachmachen

Frage bei einer Elektrofirma in deinem Ort nach, ob sie deine elektrischen Geräte nach DGUV3 prüfen können.

Songtipp der Woche

The White Stripes – Seven Nation Army (2003)

„Seven Nation Army“ ist einer der Grunge-Songs, den fast jeder kennt und feiert. Doch fast niemand weiß, wie das Lied der White Stripes heißt.

Erwähnte Webseiten und Quellen

In einer der zukünftigen Podcasts zum Thema Sicherheit werden wir uns dann dem Brandschutz widmen. Nur so viel vorab, dafür ist die B1-Zertifizierung wichtig. Das heißt Stuhlhussen, Moltonstoffe, Holz und Werbebanner müssen schwer entflammbar sein.

Vielen Dank fürs Einschalten,
Thorsten und Mike

7 Responses to “Stative, Truss, DGUV und Sicherheit mit DJ Marco Maribello HDJ67

  • Servus Thorsten, Servus Mike, Hey Marco,
    wieder einmal eine sehr interessante Folge. Ich freu mich auf das Video von Marco zum Thema Truss Stempel.
    Jetzt hab ich aber noch eine Frage zur DGUV 3 ich hab mit unserem Elektomeister hier gesprochen und der sagte mir das es Prüfintervalle bis zu 2 Jahre geben kann. Bei uns weiß ich zum Beispiel das das Bürogeräte nur alle 2 Jahre geprüft werden. Das Material von unserem Feuerwehrauto aber jährlich. In der DGUV 3 habe ich nur einen Passus gefunden das die Prüfung in regelmäßigen Abständen stattfinden muss. Hat Marco da vielleicht eine aktuellere Version die ich noch nicht vorliegen habe bzw. im Internet nicht gefunden habe oder gibt es da unterschiedliche Vorschriften?

    Mit besten Grüßen
    Berny Kern

  • Marco Maribello
    5 Jahren ago

    DGUV3 muss Jährlich erfolgen. Sogar bei Unternehmen mit hohem Verschleiß des Materials kann en Prüfer sogar noch kürzerer Intervalle ansetzen. Frag mal den Martin Fries, der bietet Kurzworkshops an, wo die Themen etwas detaillierter für DJs beschrieben werden.

    • In die Richtung würde ich auch die Praxistipps für Betriebe interpretieren:
      publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8524.pdf

      Zitat: „…Soweit Betriebe im Einzelnen nicht aufgeführt sind, hat der
      Unternehmer die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische
      Betriebsmittel, entsprechend seiner Gefährdungsbeurteilung
      artverwandter Betriebe einzuordnen.“

      DJs betreiben keine Küche oder Freibäder, also wären 6 Monate zu kurz.
      Durch den häufigen Standortwechsel sowie Auf- und Abbau hätte ich meine Musikanlage auch eher mit einer Baustelle verglichen. Und da gilt eine Prüffrist von 12 Monaten.

      Wobei ich es interessant finde, dass sich nicht einmal ein Fachmann bei der Frequenz sicher ist.

  • Sebastian
    5 Jahren ago

    Die TRBS 1201 beschreibt bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln eine Prüffrist von 6 Monaten, die bei einer Fehlerquote von kleiner 2% auf ein Jahr verlängert werden kann, sowie eine nochmals verlängerte Prüffrist für Büroräume von 2 Jahren.
    Klare Antwort: Es kommt also drauf an;-)
    Eigentlich das Gleiche steht auch in der DGUV V3 §5 Tabelle 1b.
    Es gab mal noch eine BG-I mit einer Tabelle zur Festlegung von Prüffristen, die etwas ausführlicher war und bei der der Unternehmer sich auch längere Fristen zusammenargumentieren konnte, die weiß ich aber nicht aus dem Kopf und ich bin mir auch nicht sicher, dass die noch „gültig“ ist, weil ja die TRBS sowieso Vorrang vor allen BG-lichen Vorschriften haben, weil sie aus der BetrSichV kommen und da dort die Prüfung nach DIN 701/702 als jährlich durchzuführen angegeben wird hätte sich das eh erledigt.
    Diese Prüfung ist übrigens auch Durchzuführen nach jeder Reparatur (bei der z.B. das Gehäuse geöffnet wurde) und eigentlich auch vor der ersten Inbetriebnahme.

  • Sebastian
    5 Jahren ago

    Habs gefunden. Ist anscheinend „rausgefallen“ und lässt sich daher nur noch unter VBG Fachwissen finden:
    Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte (Stand 2015)
    Interessant im generellen Zusammenhang mit dem Aufbauthema dürfte die ebenfalls nur noch unter VBG Fachwissen zu findende Veröffentlichung: Sicherheit bei Veranstaltungen
    und Produktionen (Stand 2017) sein.

  • Jan Burchardt
    4 Jahren ago

    Gibts das Video von Marco zur Berechnung des Kippmomentes schon? oder wann soll es kommen?

  • Mich würde das Video vom Kippmoment auch interessieren.